Erfahrungen & Bewertungen zu GK Werkzeugmaschinen GmbH CORONA-Krise: wichtige Infos für Sie! - Neuigkeiten

Die Welt erlebt herausfordernde Zeiten! Und ich hoffe aufrichtig, dass Sie, Ihre Lieben und Ihre Kollegen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und sicher sind. Gleichzeitig ist es auch ermutigend, die länderübergreifende Zusammenarbeit zu erleben, um dieser Pandemie und ihrer Folgen, etwas entgegen zu setzen.

Auf diesem Wege möchte ich Ihnen versichern, dass wir angesichts der gegenwärtigen Umstände alle möglichen Schritte unternehmen, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten und die Dienstleistungen für unsere Kunden aufrechtzuerhalten.

Was tun wir für unsere Kunden?

  • unsere Mitarbeiter sind ausnahmslos alle per Email oder telefonisch zu erreichen. Teilweise arbeiten Sie zwar im Home-Office, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann, aber Sie sind verfügbar!
  • unsere Servicemitarbeiter sind nach wie vor im Einsatz und verfügbar
  • wir haben für alle unsere Mitarbeiter entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen, damit Sie eine reibungslose Abwicklung und Service gewährleisten können
  • wir sind nach wie vor lieferfähig und haben entsprechende neue und gebrauchte Maschinen auf Lager
  • auch die Ersatzteilversorgung ist möglich. Allerdings kommt es bei Importen im Moment zu Verzögerungen.

Was ist für Sie nun wichtig?

An dieser Stelle erhalten Sie einige hilfreiche Infos und weiterführende Links, die ich von unser Bank bekommen habe. An dieser Stelle vielen Dank an die Volksbank Südhessen - Darmstadt eG, deshalb sind die Infos auch teils auf das Bundesland Hessen bezogen.

1.        Betriebliche Prävention

Bitte appellieren Sie in Ihren Betrieben - soweit noch nicht geschehen - Anordnungen zu treffen, um eine weitere Ausbreitung der Infektionsketten - zum Schutz ihrer Mitarbeiter, aber auch aus gesellschaftlicher Verantwortung - zu vermeiden bzw. zu erschweren. Dabei geht vor allem um

  • die Beachtung von Hygieneregeln,
  • die Vermeidung von persönlichen Kontakten, z.B. durch Beschränkung/Verbot der Durchführung von und der Teilnahme an Veranstaltungen und Besprechungen (statt dessen Telefon- oder Videokonferenzen),
  • die räumliche Aufteilung der Belegschaft, zumindest der betriebsnotwendigsten Abteilungen, um die persönlichen Kontakte auf feststehende Gruppen einzuschränken und so im Falle notwendiger Quarantänemaßnahmen ganzer Mitarbeitergruppen an einzelnen Standorten die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (zumindest in dessen Grundfunktionalitäten) zu ermöglichen, und
  • die sofortige Separierung von potentiell infizierten Personen (also Menschen mit Krankheitssymptomen und Rückkehrern aus Risikogebieten * ) in häusliche Quarantäne sowie in diesen Fällen Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamts **.
  •        


* Risikogebiete:  
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

** Zuständiges Gesundheitsamt:  
https://tools.rki.de/plztool/     

Weitere Informationen hierzu:
https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/biologisch/pandemieplanung/dguv_pandemieplanung.pdf   
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html


2.        Arbeitsrechtliche Fragen

Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat hierzu eine ausführliche Information veröffentlicht:
https://www.agv-stade.de/images/Beitragsdateien/BDA_Arbeitsrechtliche_Folgen_einer_Pandemie_Hinweise_f%C3%BCr_die_Praxis.pdf

Wir empfehlen, Ihren Branchen- bzw. Arbeitgeberverband oder einen (Fach)Anwalt zu konsultieren.


3.        Behördliche Anordnung der Quarantäne

Wird aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Quarantäne für den Firmeninhaber/Selbständigen oder dessen Arbeitnehmer angeordnet und kommt es deswegen zu einem Verdienstausfall oder Ausfall von Umsatz bei Selbständigen, kann eine Entschädigung beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Details hierzu siehe:  
https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7023.htm       


4.        Wirtschaftliche Folgen / Maßnahmen der Bundesregierung

Es ist damit zu rechnen, dass es in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu einer deutlichen konjunkturellen Abschwächung weltweit kommen wird. Welches Ausmaß und welche Dauer diese haben wird, ist derzeit nicht beurteilbar. Es besteht - in Analogie zu der Entwicklung nach anderen großen Krisen der letzten Jahrzehnte - die Hoffnung, dass sich das Wirtschaftsgeschehen und damit die Konjunktur relativ schnell wieder normalisieren dürften, nachdem die Pandemie überwunden bzw. "im Griff" ist, also zumindest die Zahl der Neuinfizierten deutlich und valide zurückgeht. Wobei derzeit naturgemäß nicht absehbar ist, wann dies erreicht sein wird.
Siehe auch:  https://bielmeiersblog.dzbank.de/2020/03/14/corona-krise-wie-geht-es-weiter/

Aktuell spüren viele Unternehmen bereits negative Auswirkungen der Entwicklung. Ursachen sind vornehmlich die Absage von Messen und Veranstaltungen, der Rückgang der dienstlichen und privaten Reisetätigkeit, der Rückgang der Nachfrage aus dem Ausland nach deutschen Produkten (Exporte) und die Störung der hiesigen Produktion aufgrund fehlender Teilelieferungen aus dem Ausland.

In Ansehung dessen, hat die Bundesregierung in den letzten Tagen ein weitreichendes Maßnahmebündel auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, insbesondere Firmen und Betriebe mit ausreichender Liquidität auszustatten. Bundesfinanzminister Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben im Namen Bundesregierung deutlich gemacht, dass hierfür alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden und dass genug Geld vorhanden ist, um die Krise zu bekämpfen.

Details zu den derzeit vorgesehenen Maßnahmen enthält die Pressemitteilung der Bundesregierung: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14     

Erläuternd hierzu:

  • die Nutzung des Kurzarbeitergeldes(insbesondere bei Wegfall/Fehlen von Aufträgen), dessen Zugangsvoraussetzungen wesentlich vereinfacht wurden (u.a. Absenkung des Quorums der betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10%; siehe Seite 2 der o.a. Pressemitteilung).
  • Zuständig bei Fragen und Beantragung (auch Online möglich) des Kurzarbeitergeldes ist die Bundesagentur für Arbeit bzw. deren regionalen Außenstellen.
  • Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld enthält das Merkblatt (ACHTUNG: die neuen Erleichterungen sind auch hier noch nichtverarbeitet):

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

  • die Nutzung von Steuerstundungen und Reduzierung/Entfall von Steuervorauszahlungen (siehe Seite 3 der o.a. Pressemitteilung)
  • Der Hessische Finanzminister hat - wie zu hören ist - die Finanzämter bereits aufgefordert, Anträge auf die Reduzierung von Vorauszahlungen und Steuerstundungen schnell und vor allem unternehmensorientiert zu bearbeiten. Die Regelung betrifft in jedem Fall die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ob sie auch die Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer umfasst, ist uns ebenso noch nicht bekannt wie die Anwort auf die im Bundesrat diskutierte Frage, ob der für Steuerstundungen derzeit gültige Zinssatz von 6% (!) abgesenkt wird.

Konsultieren Sie hierzu unbedingt Ihren Steuerberater.

  • die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist grundsätzlich auch möglich (wie bisher schon; derzeit keine corona-bedingten Erleichterungen), wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre. Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens bei der Krankenkasse voraus, die hierüber als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.



Neben diesen unmittelbar liquiditätsschonenden Maßnahmen erweitert die Bundesregierung die Förderkredite der KfWund die Bürgschaftsprogramme der Länder(siehe ab Seite 3 unten der o.a. Pressemitteilung):

  • "KfW-Unternehmerkredit" (= für Bestandunternehmen, d.h. mehr als 5 Jahre am Markt) und
  • "ERP-Gründerkredit - Universell" (= für Neugründungen und Junge Unternehmen, d.h. bis zu 5 Jahre am Markt)

Neu:  

  • Haftungsfreistellung der Hausbank bis zu 80% (bisher: 50%) für Betriebsmittelkredite bis max. 200 Mio. €
  • [Jahresumsatz des beantragenden Unternehmens max. 2 Mrd. € (bisher max. 0,5 Mrd. €)]
  • "KfW-Kredit für Wachstum"   
  • Kein klassischer Förderkredit (also Durchleitung via Hausbank), sondern ein direkter Konsortialkredit, bei dem die KfW neben der Hausbank (und ggfs. weiteren Banken) als eigener Konsortialpartner auftritt.

Neu:  

  • jetzt auch Betriebsmittelfinanzierung (bisher nur Investitionen in Innovation  und Digitalisierung)
  • Haftungsübernahme bis zu 80% (bisher: 50%) für Betriebsmittelkredite bis max. 200 Mio. €
  • [Jahresumsatz des beantragenden Unternehmens max. 2 Mrd. € (bisher max. 0,5 Mrd. €)]          

Weitere KfW-Sonderprogramme für Unternehmen geplant.

  • die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten sind. Die genaue Ausgestaltung ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Die Einführung soll schnellstmöglich erfolgen, steht aber noch unter dem Vorhalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Hessische Bürgschaftsbank

  • Die Bürgschaftsbank setzt bisher in der Corona-Krise zunächst auf die bewährten, also unveränderten Instrumente
  •  -  Bürgschaften bis 1,25 Mio. € mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent und
  •  -  Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 €,die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert sind
  •     und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.

WI-Bank

  • Unverändert können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und max. 5 Mio.€ Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 € erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter:
  • www.wibank.de/kfk


Weitergehende Informationen die genannten neuen bzw. erweiterten Förderkredite:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Informationen zu den bestehenden Angebote der Hessischen Bürgschaftsbank:
https://bb-h.de/corona/

Wir tun alles um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen mit minimaler Unterbrechung weiterarbeiten kann.

Bitte bleiben Sie in Sicherheit, und wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute.